Spenden
Sie können die Arbeit der Meinel-Burkhard-Stiftung als Förderer und Zustifter unterstützen.
Förderer
- Sie engagieren sich für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung durch eine einmalige Spende
- Anlässlich eines Geburtstags, Jubiläums, einer Hochzeit etc. widmen Sie eine Spende für die gemeinnützigen Ziele der Stiftung
- Für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung zahlen Sie jährlich einen (jederzeit widerrufbaren) festen Betrag
Zustifter
- Das Grundstockvermögen der Stiftung ergänzen Sie um einen bestimmten Betrag
- Sie bedenken die Stiftung in Ihrem Testament
Kontoverbindung der Meinel-Burkhard-Stiftung:
Sparkasse Donauwörth
IBAN: DE92 7225 0160 0190 0057 44
BIC: BYLADEM1DON
Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Spendernamen und dessen Adresse an.
Die Meinel-Burkhard-Stiftung ist eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichnete Vermögensmasse, die berechtigt ist, steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetztes auszustellen.
Spenden können Sie deshalb steuerlich geltend machen. Bei Beträgen bis zu 200,00 EUR reicht der Kontoauszug als Nachweis aus. Bei höheren Beträgen erhalten Sie eine Bestätigung über die Spende oder Zustiftung zur Vorlage beim Finanzamt.
Herzlichen Dank für Ihre Förderung!